Letzte Mahnung.
Es reicht jetzt definitiv!
GEMÄSS EINGESCHRIEBENEM BRIEF (17.5.21) AN DAS STATTHALTERAMT VON HINWIL.
Abermalige Antwort auf Ihre rechtsgebeugte missbräuchliche Forderung.
FORMAL KORREKT IST NICHTS IM FALSCHEN.
ES IST DIE UNMÖGLICHKEIT IN DER FALSCHEN FORM.
Bitte hören Sie sich auch den Beitrag 'I säg's nomal: Hörand eifach uf!' an. Sie finden Ihn in dieser Seite: https://www.dieberichterstatter.ch/radio-drs/